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Alt 17.04.2008, 10:45   #1 (permalink)
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Recht auf Freiheit

Da sich Katzen bei ihren Spaziergängen natürlich nicht an die Grundstücksgrenzen des Besitzers halten, kann es leicht zu nachbarlichem Streit kommen. Hier einige wichtige Urteile:

Der Freiheitsdrang von Katzen wird des Öfteren zum Zankapfel zwischen Nachbarn. Eine generelle gesetzliche Regelung besteht zwar nicht, da Streifzüge aber zur Natur der Katze gehören, sehen die meisten Gerichte die Freigangshaltung von ein bis zwei Katzen als ortsüblich an.

So entschied das LG Darmstadt (Az. 9 O 597/92), dass ein Gartenbesitzer zwei Katzen des Nachbarn dulden müsse. Hat dieser aber mehr als zwei, muss er die übrigen weggeben oder im Haus halten. Auch Scharrspuren im Gemüsebeet und Tapser auf der Terrasse sind kein Grund, eine Abschaffung zu verlangen. Benützt eine Katze regelmäßig den nachbarlichen Gemüsegarten als Katzenklo, muss aber laut Aussage einiger Gerichte ein Kompromiss gefunden werden. Nach einem Urteil des AG Rheinberg (Az. 10 C 415/91) darf ein Gartenbesitzer Katzen mit angemessenen Mitteln von seinem Grund vertreiben.

Zum Stein des Anstoßes werden auch Katzen, die Autos als Aussichtsplattformen benützen. Wie Gutachter feststellten, ist das Schadenrisiko aber gering, da die Krallen aus relativ weichem Horn bestehen und diese beim Spaziergang über die Karosse meist eingezogen werden, um besseren Halt zu finden. Zu Lackschäden kann es nur durch Schmutzpartikel und Sandkörner kommen, die v. a. bei feuchter Witterung zwischen den Ballen haften. Der Autohalter muss aber nachweisen können, dass die Schäden durch eine bestimmte Katze entstanden sind. Meist urteilen Gerichte daher zugunsten der Katzenbesitzer. Haare und Sand im Wageninneren und eine regelmäßige Verschmutzung der Fahrzeuge, die eine Säuberung in der Waschanlage erfordern, müssen aber nicht unbedingt vom Autofahrer toleriert werden.

Zerkratzt eine Katze nachgewiesenermaßen das Auto des Nachbarn, wirft dessen Blumenvase um oder beschädigt seine Gartenmöbel, kann dieser nach § 833 BGB augrund der Tierhalterhaftung verlangen, den Schaden ersetzt zu bekommen. Auch hier muss er nachweisen, dass der Schaden durch das Tier entstanden ist. Ein „dringender Tatverdacht“ reicht hier nicht aus. So lehnte das Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 08.01.2007 (Az. 5 C 511/06) den Antrag eines Geschädigten ab, der ein DNA-Gutachten einholen wollte, um eine Katze zu überführen.

Während für Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, sind Katzen bei Schäden gegenüber Dritten in vielen Privathaftpflichtversicherungen mit abgesichert. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Versicherer.

Für Goldfische, die seine Katze im Nachbarteich „angelt“, haftet der Halter genauso, als hätte er sie selbst herausgeholt. Kann der Katze ihr Jagderfolg nachgewiesen werden, muss der Halter ihr zwar den Auslauf nicht verbieten, aber den entstandenen Schaden bezahlen (AG Bonn, Az. 11 C 463/84; LG Augsburg, Az. 4 S 2099/84; OLG Celle, Az. U 64/85).

Wird eine Freigängerin auf der Straße angefahren, muss der Halter für Heilungs- und Operationskosten selbst aufkommen. Nach dem Urteil des Amtsgerichtes München vom 06. Juni 2005 (Az. 331 C 7937/05), wo eine Katzenhalterin auf Erstattung der Kosten geklagt hatte, wurde der Autofahrerin recht gegeben. Der Unfall sei unabwendbar gewesen, da kein Autofahrer das Überfahren einer Katze vermeiden könne, wenn diese plötzlich die Straße überquere. Auch nicht in einer Tempo-30-Zone.


Quelle: Katzenzeitschrift „Geliebte Katze“, Mai 2008
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Liebe Grüße aus dem Saarland, Tanja mit
Noci ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2008, 11:22   #2 (permalink)
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bis auf das letzte find ich die gesetze nu eigentlich recht gut. sind sehr locker.

übrigens wenn eine katze auf irgendein beet kotet soll sich der mensch über den kostenlosen dünger freuen ;-)

vielen dank für die paar sachen, so kann man immer mal gucken, wenn mans braucht!
samy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2008, 11:27   #3 (permalink)
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Besonders Leute, die Katzen nicht mögen, werden sich wohl eher nicht über Kot im Blumenbeet freuen ^^

Die Urteile sind ein Kann und kein Muss, aber damit man wenigstens einen Anhaltspunkt hat, habe ich sie hier gepostet. Gern geschehen.
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Liebe Grüße aus dem Saarland, Tanja mit
Noci ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2008, 11:29   #4 (permalink)
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tja, das ist die eine seite, aber die leute sehn das anders und nicht umsonst wird gift und fallen und ähnliches mehr in so manchem grundstück verteilt........
fränz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2008, 11:29   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von samy Beitrag anzeigen
bis auf das letzte find ich die gesetze nu eigentlich recht gut. sind sehr locker.

übrigens wenn eine katze auf irgendein beet kotet soll sich der mensch über den kostenlosen dünger freuen ;-)

vielen dank für die paar sachen, so kann man immer mal gucken, wenn mans braucht!



Bzgl. "kostenloser Dünger": nicht jeder möchte mit den Händen in Katzenkot rum wühlen. Kostenlos oder nicht...


Bzgl. "Urteile nachschauen": bitte etwas vorsichtig sein. Das sind keine allgemein und gründsätzlich gültigen Urteile. Jeder Fall ist anders, jeder Richter und Anwalt auch - und daher sind auch diverse Urteile unterschiedlich...
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Viele Grüße, Tina
tiha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2008, 11:35   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Noci Beitrag anzeigen
Der Freiheitsdrang von Katzen wird des Öfteren zum Zankapfel zwischen Nachbarn. Eine generelle gesetzliche Regelung besteht zwar nicht, da Streifzüge aber zur Natur der Katze gehören, sehen die meisten Gerichte die Freigangshaltung von ein bis zwei Katzen als ortsüblich an.
Ja, aber interessant wäre es mal, was wäre wenn jeder der Nachbarn zwei Katzen hat. Bei 4 Hausnachbarn wären das dann schon 8 Katzen.

Zitat:
Wird eine Freigängerin auf der Straße angefahren, muss der Halter für Heilungs- und Operationskosten selbst aufkommen. Nach dem Urteil des Amtsgerichtes München vom 06. Juni 2005 (Az. 331 C 7937/05), wo eine Katzenhalterin auf Erstattung der Kosten geklagt hatte, wurde der Autofahrerin recht gegeben. Der Unfall sei unabwendbar gewesen, da kein Autofahrer das Überfahren einer Katze vermeiden könne, wenn diese plötzlich die Straße überquere. Auch nicht in einer Tempo-30-Zone.
Also ich empfinde diese Regelung ehrlich gesagt als pure Frechheit. Vor allen weil es eine Verallgemeinerung ist, die mit Sicherheit nicht auf jeden Einzelfall zutrifft. Letztendlich ist das ein Freibrief für alle Raser. Typisch Deutschland.
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Viele Grüsse
Frank + Salem & Floyd

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Alt 17.04.2008, 11:36   #7 (permalink)
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Hallo Tanja

danke für den interessanten Beitrag!

Auch wenn das alles zum Wohle der Katzen auszugehen scheint, da kaum jemand wirklich Nachweise erbringen kann wenn er das Tier nicht inflagranti erwischt, denke ich das im Normalfall eher zu drastischen Mitteln der Betroffenen gegriffen wird und schlimmstenfalls einfach Giftköder ausgelegt werden o.ä.

Wieviele Leute lassen sich da wirklich auf einen Prozess ein? Und wenn doch, spätestens wenn sie ihn verloren haben, sieht es für die Zukunft der Katze düster aus in meinen Augen...
__________________
Viele Grüsse

Silke und die Catweazle's Katzen
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catweazlecat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2008, 11:39   #8 (permalink)
die mit dem Nero tanzt
 
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das mit dem Auto empfinde ich als Skandal und hoffe dass auch da im Einzelfall geprüft wird -
ich war ja vor ein paar Wochen ja live dabei als ein Raser in einer 30er Zone eine Katze überfahren hat...... (der Schock sitzt mir immer noch in den Knochen)
Da seh ich schon Unterschiede zu unabwendbar und Rasen.....

Den Rest finde ich auch relativ entspannt...und immer mehr pro Tier

lg Heidi
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stolze Patin von Fischi11´s Ludentier, Cäsar, Cuqui und Zahra
HerrStoibervon gazze, Nepi von Leann; Rani und Jerri von linchen2002;Rufino von Zyss


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NellasMiriel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2008, 16:11   #9 (permalink)
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teilweise bescheuerte Urteile! ich fahre in unserer Strasse und generell in Wohngebieten immer nur ganz langsam, da ich weiß, dass hier bei uns einige Freigänger wohnen und woanders mit Sicherheit auch.
Auf meinem Auto finde ich immer kleine Katzentapsenspuren. Finde ich süß.
Kratzer? Na und? Kann die Katze doch nix dafür. Dann muss ich eben eine Garage mieten, wenn es mich stört.
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Liebe Grüße von Jutta mit Fixi und Foxi
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