Einige wichtige Gerichtsurteile:

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Noci

Noci

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Lebach im Saarland
Recht auf Freiheit

Da sich Katzen bei ihren Spaziergängen natürlich nicht an die Grundstücksgrenzen des Besitzers halten, kann es leicht zu nachbarlichem Streit kommen. Hier einige wichtige Urteile:

Der Freiheitsdrang von Katzen wird des Öfteren zum Zankapfel zwischen Nachbarn. Eine generelle gesetzliche Regelung besteht zwar nicht, da Streifzüge aber zur Natur der Katze gehören, sehen die meisten Gerichte die Freigangshaltung von ein bis zwei Katzen als ortsüblich an.

So entschied das LG Darmstadt (Az. 9 O 597/92), dass ein Gartenbesitzer zwei Katzen des Nachbarn dulden müsse. Hat dieser aber mehr als zwei, muss er die übrigen weggeben oder im Haus halten. Auch Scharrspuren im Gemüsebeet und Tapser auf der Terrasse sind kein Grund, eine Abschaffung zu verlangen. Benützt eine Katze regelmäßig den nachbarlichen Gemüsegarten als Katzenklo, muss aber laut Aussage einiger Gerichte ein Kompromiss gefunden werden. Nach einem Urteil des AG Rheinberg (Az. 10 C 415/91) darf ein Gartenbesitzer Katzen mit angemessenen Mitteln von seinem Grund vertreiben.

Zum Stein des Anstoßes werden auch Katzen, die Autos als Aussichtsplattformen benützen. Wie Gutachter feststellten, ist das Schadenrisiko aber gering, da die Krallen aus relativ weichem Horn bestehen und diese beim Spaziergang über die Karosse meist eingezogen werden, um besseren Halt zu finden. Zu Lackschäden kann es nur durch Schmutzpartikel und Sandkörner kommen, die v. a. bei feuchter Witterung zwischen den Ballen haften. Der Autohalter muss aber nachweisen können, dass die Schäden durch eine bestimmte Katze entstanden sind. Meist urteilen Gerichte daher zugunsten der Katzenbesitzer. Haare und Sand im Wageninneren und eine regelmäßige Verschmutzung der Fahrzeuge, die eine Säuberung in der Waschanlage erfordern, müssen aber nicht unbedingt vom Autofahrer toleriert werden.

Zerkratzt eine Katze nachgewiesenermaßen das Auto des Nachbarn, wirft dessen Blumenvase um oder beschädigt seine Gartenmöbel, kann dieser nach § 833 BGB augrund der Tierhalterhaftung verlangen, den Schaden ersetzt zu bekommen. Auch hier muss er nachweisen, dass der Schaden durch das Tier entstanden ist. Ein „dringender Tatverdacht“ reicht hier nicht aus. So lehnte das Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 08.01.2007 (Az. 5 C 511/06) den Antrag eines Geschädigten ab, der ein DNA-Gutachten einholen wollte, um eine Katze zu überführen.

Während für Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, sind Katzen bei Schäden gegenüber Dritten in vielen Privathaftpflichtversicherungen mit abgesichert. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Versicherer.

Für Goldfische, die seine Katze im Nachbarteich „angelt“, haftet der Halter genauso, als hätte er sie selbst herausgeholt. Kann der Katze ihr Jagderfolg nachgewiesen werden, muss der Halter ihr zwar den Auslauf nicht verbieten, aber den entstandenen Schaden bezahlen (AG Bonn, Az. 11 C 463/84; LG Augsburg, Az. 4 S 2099/84; OLG Celle, Az. U 64/85).

Wird eine Freigängerin auf der Straße angefahren, muss der Halter für Heilungs- und Operationskosten selbst aufkommen. Nach dem Urteil des Amtsgerichtes München vom 06. Juni 2005 (Az. 331 C 7937/05), wo eine Katzenhalterin auf Erstattung der Kosten geklagt hatte, wurde der Autofahrerin recht gegeben. Der Unfall sei unabwendbar gewesen, da kein Autofahrer das Überfahren einer Katze vermeiden könne, wenn diese plötzlich die Straße überquere. Auch nicht in einer Tempo-30-Zone.


Quelle: Katzenzeitschrift „Geliebte Katze“, Mai 2008
 
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bis auf das letzte find ich die gesetze nu eigentlich recht gut. sind sehr locker.

übrigens wenn eine katze auf irgendein beet kotet soll sich der mensch über den kostenlosen dünger freuen ;-)

vielen dank für die paar sachen, so kann man immer mal gucken, wenn mans braucht!
 
Besonders Leute, die Katzen nicht mögen, werden sich wohl eher nicht über Kot im Blumenbeet freuen ^^

Die Urteile sind ein Kann und kein Muss, aber damit man wenigstens einen Anhaltspunkt hat, habe ich sie hier gepostet. Gern geschehen.
 
tja, das ist die eine seite, aber die leute sehn das anders und nicht umsonst wird gift und fallen und ähnliches mehr in so manchem grundstück verteilt........ :(
 
bis auf das letzte find ich die gesetze nu eigentlich recht gut. sind sehr locker.

übrigens wenn eine katze auf irgendein beet kotet soll sich der mensch über den kostenlosen dünger freuen ;-)

vielen dank für die paar sachen, so kann man immer mal gucken, wenn mans braucht!




Bzgl. "kostenloser Dünger": nicht jeder möchte mit den Händen in Katzenkot rum wühlen. Kostenlos oder nicht... ;)


Bzgl. "Urteile nachschauen": bitte etwas vorsichtig sein. Das sind keine allgemein und gründsätzlich gültigen Urteile. Jeder Fall ist anders, jeder Richter und Anwalt auch - und daher sind auch diverse Urteile unterschiedlich... :oops:
 
Der Freiheitsdrang von Katzen wird des Öfteren zum Zankapfel zwischen Nachbarn. Eine generelle gesetzliche Regelung besteht zwar nicht, da Streifzüge aber zur Natur der Katze gehören, sehen die meisten Gerichte die Freigangshaltung von ein bis zwei Katzen als ortsüblich an.
Ja, aber interessant wäre es mal, was wäre wenn jeder der Nachbarn zwei Katzen hat. Bei 4 Hausnachbarn wären das dann schon 8 Katzen. :confused:

Wird eine Freigängerin auf der Straße angefahren, muss der Halter für Heilungs- und Operationskosten selbst aufkommen. Nach dem Urteil des Amtsgerichtes München vom 06. Juni 2005 (Az. 331 C 7937/05), wo eine Katzenhalterin auf Erstattung der Kosten geklagt hatte, wurde der Autofahrerin recht gegeben. Der Unfall sei unabwendbar gewesen, da kein Autofahrer das Überfahren einer Katze vermeiden könne, wenn diese plötzlich die Straße überquere. Auch nicht in einer Tempo-30-Zone.
Also ich empfinde diese Regelung ehrlich gesagt als pure Frechheit. Vor allen weil es eine Verallgemeinerung ist, die mit Sicherheit nicht auf jeden Einzelfall zutrifft. Letztendlich ist das ein Freibrief für alle Raser. Typisch Deutschland.
 
Hallo Tanja

danke für den interessanten Beitrag!

Auch wenn das alles zum Wohle der Katzen auszugehen scheint, da kaum jemand wirklich Nachweise erbringen kann wenn er das Tier nicht inflagranti erwischt, denke ich das im Normalfall eher zu drastischen Mitteln der Betroffenen gegriffen wird und schlimmstenfalls einfach Giftköder ausgelegt werden o.ä. :(

Wieviele Leute lassen sich da wirklich auf einen Prozess ein? Und wenn doch, spätestens wenn sie ihn verloren haben, sieht es für die Zukunft der Katze düster aus in meinen Augen...
 
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das mit dem Auto empfinde ich als Skandal und hoffe dass auch da im Einzelfall geprüft wird -
ich war ja vor ein paar Wochen ja live dabei als ein Raser in einer 30er Zone eine Katze überfahren hat......:(:(:(:( (der Schock sitzt mir immer noch in den Knochen)
Da seh ich schon Unterschiede zu unabwendbar und Rasen.....

Den Rest finde ich auch relativ entspannt...und immer mehr pro Tier

lg Heidi
 
teilweise bescheuerte Urteile! ich fahre in unserer Strasse und generell in Wohngebieten immer nur ganz langsam, da ich weiß, dass hier bei uns einige Freigänger wohnen und woanders mit Sicherheit auch.
Auf meinem Auto finde ich immer kleine Katzentapsenspuren. Finde ich süß.
Kratzer? Na und? Kann die Katze doch nix dafür. Dann muss ich eben eine Garage mieten, wenn es mich stört.
 
  • #10
  • #11
teilweise bescheuerte Urteile! ich fahre in unserer Strasse und generell in Wohngebieten immer nur ganz langsam, da ich weiß, dass hier bei uns einige Freigänger wohnen und woanders mit Sicherheit auch.
Auf meinem Auto finde ich immer kleine Katzentapsenspuren. Finde ich süß.
Kratzer? Na und? Kann die Katze doch nix dafür. Dann muss ich eben eine Garage mieten, wenn es mich stört.

Hallo,

dieses empfinde ich als eine Frechheit. :grr: Ich selber hab zwei Kater, die sich nicht auf meine Autos legen...
Die Katze von der Nachbarin ist aber so eine und ich suche Mittel und Wege um dies zu unterbinden. Ich werde auch meinen Anwalt einschalten und wenn es sein muss auch vor Gericht ziehen. Ich hab einen Lackschaden von 250€ am Auto. Darf ich selber zahlen, weil ich vergessen hab, Fotos von der Katze und dem Dreck zu machen. Und von wegen Garage, ich habe keine und werd mir auch keine kaufen! Meine Autos waren teuer genug! Gewisse Leute reden sich halt schnell alles leicht und vor allem solche Aussagen übertreffen alles!

Grüße von einem Katzenliebhaber. :aetschbaetsch1:
 
  • #12
Es gibt auch "Garagen" aus Stoff, die man einfach über das Auto wirft. Vielleicht wäre das eine Lösung, die für euch beiden ok wäre?
 
  • #13
Hallo,

dieses empfinde ich als eine Frechheit. :grr: Ich selber hab zwei Kater, die sich nicht auf meine Autos legen...
Die Katze von der Nachbarin ist aber so eine und ich suche Mittel und Wege um dies zu unterbinden. Ich werde auch meinen Anwalt einschalten und wenn es sein muss auch vor Gericht ziehen. Ich hab einen Lackschaden von 250€ am Auto. Darf ich selber zahlen, weil ich vergessen hab, Fotos von der Katze und dem Dreck zu machen. Und von wegen Garage, ich habe keine und werd mir auch keine kaufen! Meine Autos waren teuer genug! Gewisse Leute reden sich halt schnell alles leicht und vor allem solche Aussagen übertreffen alles!

Grüße von einem Katzenliebhaber. :aetschbaetsch1:

Du bist kein Katzenliebhaber. :)
Katzen von Autos zu treiben, bringt Kratzer ein, sonst nicht.
Mein teures Auto hat keine Kratzer und es schlafen mehrere Katzen darauf.
 
  • #14
Du bist kein Katzenliebhaber. :)
Katzen von Autos zu treiben, bringt Kratzer ein, sonst nicht.
Mein teures Auto hat keine Kratzer und es schlafen mehrere Katzen darauf.

Wenn es euch nicht stört euer Problem. Es gibt Gerichtsurteile, die einem Katzenhalter vorschreiben, sich darum zu bemühen, Tiere nicht auf's Auto steigen zu lassen. :aetschbaetsch2:

LG Lüneburg, Az.:1 S 198/99
 
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  • #15
Seh schon, Stoffgarage drüberwerfen ist zu viel verlangt. Wahrscheinlich auch nur aus Prinzip :rolleyes:
 
  • #16
  • #17
Wenn es euch nicht stört euer Problem. Es gibt Gerichtsurteile, die einem Katzenhalter vorschreiben, sich darum zu bemühen, Tiere nicht auf's Auto steigen zu lassen. :aetschbaetsch2:

LG Lüneburg, Az.:1 S 198/99

Verklagst du auch Vögel die auf dein Auto scheißen?
 
  • #18
Wenn es euch nicht stört euer Problem. Es gibt Gerichtsurteile, die einem Katzenhalter vorschreiben, sich darum zu bemühen, Tiere nicht auf's Auto steigen zu lassen. :aetschbaetsch2:

LG Lüneburg, Az.:1 S 198/99

Wieso geht das mit der Stoffgarage nicht? Schützt auch vor Vogelkot und das ist ja auch nicht gut für den Lack ;)
 
  • #19
  • #20
:D lol
Wer Angst um Autolack hat, soll sich den Karren in Acryl giessen. :D

Geht ja nicht nur um Optik :rolleyes: Toleranz ist schon was Schönes... Man wird sich ja noch über solche Kratzer ärgern dürfen, oder? Bei Freunden von mir wärs ein Dienstwagen, fand der Chef nicht lustig... Die Gespräche waren es auch nicht :(
 

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