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Die Sicherheit ... ist eine wichtige Aufgabe. Was gehört dazu?

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Alt 12.11.2006, 13:25   #1 (permalink)
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Standard Katzengehege - Baurecht

Hallo,
weil es immer noch ziemliche Unklarheiten über die gesetzlichen Grundlagen betreffs der Errichtung eines Katzengeheges innerhalb eines Grundstückes/Gartens gibt, möchte ich dieses Thema aufgreifen und hoffe für etwas mehr Klarheit beizutragen. Obwohl mehr als 40 Prozent der Einwohner dieses Landes in selbstgenutzen Wohneigentum wohnen, hält sich die Anzahl der Katzen mit gesicherten Freigang im Garten doch arg in Grenzen. Mich würde auch einmal interessieren weshalb dies so ist. Eines der grössten Missverständnisse ist das Thema Zaunhöhe bzw. Zaunbeschaffenheit. Sehr oft kann man den Satz hören "wir dürfen hier ja nicht so hoch bauen".

Man muss hierbei aber unbedingt unterscheiden zwischen der Umzäunung eines gesamten Grundstückes und einer zusätzlichen Einfriedung innerhalb eines solchen Grundstückes. Die Art und Beschaffenheit eines Grundstückzaunes ist im Allgemeinen in der örtlichen Gemeinde/Stadtbauordnung geregelt und kann meist im örtlichen Bauamt eingesehen werden. Für die Errichtung einer Einfriedung wie z.B. ein Tiergehege, gelten aber die Bauordnungen der Länder. So sehen zum Beispiel die Bauordnungen von Bayern und Niedersachsen vor, das Einfriedungen bis 1,80m Gesamthöhe eine genehmigungsfreie Baumassnahme sind, die jederzeit ohne Baugenehmigung erstellt werden dürfen. Wichtig ist nur, das der jeweilige Grundstückszaun bestehen bleibt.

Hier der Link zurNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
(§ 69 Genehmigungsfreie Baumaßnahmen sowie Anhang 1)

Es wäre schön wenn hier noch mehr Wichtiges zum Thema Katzengehe und deren gesetzliche Grundlagen zusammen getragen werden könnte.

Katzenzaun
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Frank + Salem & Floyd
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Geändert von aLuckyGuy (13.11.2006 um 12:44 Uhr)
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Alt 12.11.2006, 20:02   #2 (permalink)
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Keine Vorschläge, Ideen oder Meinungen?
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Alt 12.11.2006, 20:34   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von aLuckyGuy Beitrag anzeigen
Keine Vorschläge, Ideen oder Meinungen?
vorschläge leider noch nein, da ich mich erst anfange mit dem thema auseinanderzusetzen.

ideen aus demselben grund auch noch nicht

meinung - toller vorschlag! würde mich auch über info's freuen - und werde mich dann (nach eigener "einarbeitung") auch hoffentlich konstruktiv einbringen.

viele grüße
brigitta
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Alt 16.11.2006, 19:28   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von schnurr Beitrag anzeigen
würde mich auch über info's freuen - und werde mich dann (nach eigener "einarbeitung") auch hoffentlich konstruktiv einbringen.
zitier mich mal selber

weil, vorm einbringen (bin noch nicht schlauer), würde mich auch interessieren, was ihr so wisst.
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Alt 25.11.2006, 12:23   #5 (permalink)
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Hätten wir einen Garten, wäre eine Einfriedung / Umzäunung für gesicherten Freigang auch meine allererste Wahl.
Für mich eigentlich die optimale Art und Weise, Katzen ruhigen Gewissens Freigang zu gewähren...

Leider sind die Bauordnungen in den verschiedenen Bundesländern ziemlich verschieden; dazu kommt noch, dass (zumindest hier in Bayern) viele Gemeinden ihre eigene sog. "Gestaltungssatzung" haben. Diese stellt Richtlinien auf, die ein einheitliches oder optisch gewünschtes Straßenbild gewährleisten sollen.
Da ist teilweise sogar festgelegt, wo welcher Baum/Hecke anzupflanzen ist und welche Gehölze verwendet werden sollen.

So als grobe Richtline: alles was keine Fundamente braucht, ist kein "Bauwerk" und somit normalerweise nicht genehmigungspflichtig nach Bauordnung.

Und was die Gestaltungssatzungen angeht:
Erstmal gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter!
D.h. mit etwas Fingerspitzengefühl den Nachbarn gegenüber dürfte eine katzensichere Einfriedung in den allermeisten Fällen machbar sein.

Gruß, Franziska
(die sich tagtäglich mit Baugenehmigungen rumschlägt!)
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Alt 25.11.2006, 13:13   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mandarine Beitrag anzeigen
Leider sind die Bauordnungen in den verschiedenen Bundesländern ziemlich verschieden; dazu kommt noch, dass (zumindest hier in Bayern) viele Gemeinden ihre eigene sog. "Gestaltungssatzung" haben. Diese stellt Richtlinien auf, die ein einheitliches oder optisch gewünschtes Straßenbild gewährleisten sollen.
Da ist teilweise sogar festgelegt, wo welcher Baum/Hecke anzupflanzen ist und welche Gehölze verwendet werden sollen.
Ja, prinzipiell gebe ich dir absolut recht. Sag mal, wenn du dich regelmässig mit so etwas wie der Bauordnung herumschlagen musst, vielleicht kannst du mir dann auch eine Frage beantworten. Zum Beispiel steht doch in der Bayerischen Bauordnung, im Art. 63 (1) 6 a, das Einfriedungen bis 1,80m Höhe keinerlei Genehmigung bedürfen.

Bayerische Bauordnung / PDF

Wieweit haben Gemeinden nun das Recht diesen Artikel zu umgehen bzw. ihre eigenen Grenzen festzulegen? Wir sprechen hier wohlgemerkt über Einfriedungen und nicht um Grundstückszäune, denn das ist ja wieder eine ganz andere Sache und leider etwas, das permanent durcheinander gebracht wird. Denn die Höhe des Grundstückszaunes hat mit der Höhe einer dahinter liegenden Einfriedung zumindest nicht direkt etwas zu tun.
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Alt 25.11.2006, 13:20   #7 (permalink)
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Du meinst also, inwieweit eine Gemeinde das Recht hat, eine z.B. massive, 1,80m hohe Einfriedung trotz Festlegung gem. BayBO Art. 63 zu untersagen?
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Alt 25.11.2006, 13:27   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mandarine Beitrag anzeigen
Du meinst also, inwieweit eine Gemeinde das Recht hat, eine z.B. massive, 1,80m hohe Einfriedung trotz Festlegung gem. BayBO Art. 63 zu untersagen?
Ja, ganz genau.
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Alt 25.11.2006, 13:48   #9 (permalink)
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Ich befürchte, da wird es auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.

D.h. angenommen, Du willst eine solche Einfriedung bauen.
Es soll eine massive, 1,80m hohe Mauer werden, auch in einem von der Straße / vom öffentlichen Raum gut einzusehendem Bereich.

Lt. Bauordnung erstmal kein Problem. Abzuklären wäre eventuell noch, ob bei diesem Bauvorhaben evtl. Abstandsflächen gg. dem Nachbarn einzuhalten sind (glaube ich nicht, müßte jetzt aber genauer nachlesen).
Sollte es für das betreffende Grundstück aber nun eine Gestaltungssatzung geben, die den Bau einer Mauer ausschließt, würde ich dem Bauherrn raten, bei der zuständigen Gemeinde anzufragen bzw. dort die geplante Mauer zu beschreiben. Oft lassen die Gestaltungssatzungen einigermaße Raum für Interpretation (z.B. "regionaltypische steile Dachneigung" - was ist schon steil?! )
Meiner Erfahrung nach muss man es den zuständigen Genehmigungsbehörden nur gut (und höflich) genug verkaufen, dann geht einiges auch außerhalb der Bebauungspläne. Fühlt sich eine Behörde übergangen, können die oft recht zickig werden!

Ob es allerdings einen allgemeingültigen Satz a la "Bundesrecht bricht Landesrecht" gibt, auf den man sich 100%ig berufen kann, ist mir nicht bekannt.

Wenn du einen akuten Fall hast und es ganz genau wissen willst, muss ich am Montag im Büro mal schauen, ob wir sowas schonmal hatten. Aber erfahrungsgemäß führt es im Baugenehmigungsverfahren eher zum Erfolg, wenn man sich mit der Behörde einigt als den Rechtsweg einzuschlagen.
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Alt 25.11.2006, 14:06   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mandarine Beitrag anzeigen
Sollte es für das betreffende Grundstück aber nun eine Gestaltungssatzung geben, die den Bau einer Mauer ausschließt, würde ich dem Bauherrn raten, bei der zuständigen Gemeinde anzufragen bzw. dort die geplante Mauer zu beschreiben.
Bei uns gibt es zum Beispiel so eine Gestaltungssatzung. Ist so weit ich weiss in den einzelnen Strassensatzungen enthalten und nur in der Stadtverwaltung einsehbar. Jedenfalls steht in unserer Strasse dass alle Grundstücke mit einen Jägerzaun begrenzt sein müssen und der muss genau 50 cm hoch sein.
Anfangs dachte ich deshalb auch wir könnten keinen Katzenzaun bauen. Bis ich mir mal ansah wie einige Nachbarn das so machen.

Wie du hier sehen kannst, haben wir beides. Einen Jägerzaun der genau 50 cm hoch ist und dahinter unsere äh... Einfriedung für die Katzen.
Aber mal ganz abgesehen von solch einen Sichtschutzzaun, ein Katzenzaun muss ja nicht unbedingt so massiv sein.

Hier ein Link zu einer Seite mit recht unterschiedlichen Lösungen:

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