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Die Sicherheit ... ist eine wichtige Aufgabe. Was gehört dazu?

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Alt 25.11.2006, 14:23   #11 (permalink)
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Brrrrr... ein Jägerzaun!!!!

Naja, ihr habt das ja gut gelöst und bekommt von Innen von dem Prachtstück ja nichts mit!

Ich persönlich würde zwar eine weniger blickdichte, eher transparente Konstruktion wählen (bei den Links sind einige gute Sachen dabei... habs gerade mal überflogen), aber das bleibt ja jedem selbst überlassen.

Diese Gestaltungssatzungen finde ich immer sehr zwiespältig; einerseits ist es schon zu begrüßen, dass sich jemand (der sich idealerweise damit auskennt) über das Gesamtbild einer Siedlung Gedanken macht. Gerade z.b. bei historischen Ortskernen oder Dorfsanierungen gibts wirklich gelungene Beispiele.
Andererseits bin ich persönlich immer gegen zu viele Reglementierungen...
Und euren Jägerzaun z.B. haben sich die Ersteller der Gestaltungssatzung bestimmt auch anders gedacht!

(sorry, das war jetzt OT!)
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Alt 25.11.2006, 15:03   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mandarine Beitrag anzeigen
Naja, ihr habt das ja gut gelöst und bekommt von Innen von dem Prachtstück ja nichts mit!
Jepp... allerdings. Und wie der Zaun von aussen aussieht ist mir doch so was von egal.

Zitat:
Zitat von Mandarine Beitrag anzeigen
Ich persönlich würde zwar eine weniger blickdichte, eher transparente Konstruktion wählen (bei den Links sind einige gute Sachen dabei... habs gerade mal überflogen), aber das bleibt ja jedem selbst überlassen.
Na ja, ich muss zu unseren Katzenzaun auch sagen das er in erster Linie Sichtschutz ist, weil man ansonsten bis ins Wohnzimmer schauen kann. Das mag ich irgendwie überhaupt nicht. Jedenfalls haben wir den Sichtschutz einfach mit dem Katzenschutz verbunden. Natürlich kann man es auch anders machen, ganz davon abgesehen das es auch eine Kostenfrage ist, denn so ein Sichtschutzelement ist nach wie vor recht preiswert.

Zitat:
Zitat von Mandarine Beitrag anzeigen
Diese Gestaltungssatzungen finde ich immer sehr zwiespältig; einerseits ist es schon zu begrüßen, dass sich jemand (der sich idealerweise damit auskennt) über das Gesamtbild einer Siedlung Gedanken macht. Gerade z.b. bei historischen Ortskernen oder Dorfsanierungen gibts wirklich gelungene Beispiele.
Andererseits bin ich persönlich immer gegen zu viele Reglementierungen...
Und euren Jägerzaun z.B. haben sich die Ersteller der Gestaltungssatzung bestimmt auch anders gedacht!
Wir haben die Erfahrung gemacht, das sich nach zwanzig oder gar vierzig Jahren niemand mehr Gedanken um solche Satzungen macht. Zum Beispiel hiess es in unserer Strassensatzung in den sechziger Jahren auch mal das auf jeden Grundstück mindestens ein Dutzend einheimische Nadelgehölze gepflanzt werden müssen. Äh... wir haben vor zwei Jahren fünf der vermutlich letzen 8 Fichten der gesamten Ortschaft aus dieser Zeit gefällt.

Übrigens gibt es hier in Peine ein völlig neues Baugebiet für das es keinerlei Satzung gibt. Da gibt es keinerlei Vorschriften über die Grösse des Hauses, Dachform- oder Schräge, Farbe, Massiv- oder Fertighaus. Ob Jägerzaun oder gar nichts spielt da keine Rolle. Da findet man Häuser in Villenform gleich neben Ökohäusern in Blockhütttenbauweise. Wir gehen da oft spazieren weil es riesigen Spass macht sich das alles anzuschauen.
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Alt 19.05.2007, 09:54   #13 (permalink)
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hi,

unsere planung eines (zugegebenermassen nicht so großen und nicht so abenteuer-spielplatz-saugeil-mäßigen) kleinen gesicherten ausganges nimmt langsam konkrete züge an.

daher weiß ich jetzt, dass man in hamburg sein grundstück in 1.80 meter hoch einpacken kann, wie man will. da kann keiner etwas dagegen haben

wie es in noch anderen bundesländern aussieht, weiß ich jetzt allerdings nicht.

viele grüße
brigitta
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Alt 19.05.2007, 12:18   #14 (permalink)
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In fast allen Bundesländern ist das Baurecht ähnlich gelagert. Einfriedungen innerhalb eines Grundstücks sind bis zu einer Gesamthöhe von 1,80m völlig genehmigungsfrei. Das heisst, weder das Bauamt noch die Nachbarn haben die Möglichkeit dagen Einspruch zu erheben.

Das ist übrigens der einzige Grund weshalb alle Sichtschutzelemente in den Baumärkten allesamt eine Höhe von 1,80 m haben.
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Alt 22.05.2007, 21:43   #15 (permalink)
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weiß jemand (du vielleicht, frank? ) ob es ok ist, wenn man die trennwände die genehmigten 1,80 m hoch hat und dann nochmal 50 oder so zentimeter netz - an winkeln etwas nach innen geneigt?

da bin ich nämlich jetzt dran .....



deutschland, deine regeln.....

gruß
brigitta
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Alt 22.05.2007, 22:09   #16 (permalink)
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Hallo Brigitta,
du meinst ob der Zaun nicht durch die geneigten Winkel zu hoch ist?
Naaaa jaaaaa... prinzipiell wahrscheinlich schon. Aber ich denke das kommt darauf an wieviel höher der Zaun dadurch wird. Aber rein theoretisch ist unser Zaun auch um 5 Zentimeter zu hoch da wir die Zaunpfosten alle mit Einschlaghülsen befestigt haben und die schauen alle ein klein wenig aus dem Boden heraus. Macht aber auch nix... wenn jemand daran Anstoss nimmt würde ich ganz einfach einige Schubkarren Erde an den Zaun kippen und dann stimmt die Höhe wieder. So weit ich weiss steht nämlich nirgendwo genau geschrieben das die Zaunhöhe an Hand von irgendeinen bestimmten Punkt des Gartenbodens aus, gemessen werden muss.

Zitat:
Zitat von schnurr
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Tja, in Deutschland ist es wichtig das man die Regeln kennt... damit man genau weiss wie man sie umgehen kann.
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Alt 22.05.2007, 22:19   #17 (permalink)
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Meine Freundin in BaWü, Kreis Ludwigsburg, ist gerade dabei, ihr neu erstandenes Grundstück katzensicher einzuzäunen. Eine Anfrage beim örtlichen Bauamt ergab, dass ein "nicht massiver Zaun" als Abgrenzung zu Straßenland oder Nachbargrundstück keinerlei Beschränkung unterliegt. Darunter versteht man z.B. einen Maschendrahtzaun. Würde sie eine Mauer oder sonst einen massiven "toten" Sichtschutz bauen wollen (im Gegensatz zur "lebenden" Hecke), dann dürfte sie 1,50 m Höhe an der Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Für jede 10 cm, die sie ihre "Mauer" aber ins Grundstück hinein setzen würde, könnte sie dann auch weitere 10 cm in die Höhe gehen. D.h., ein Zaun einen Meter innerhalb der Grundstücksgrenze könnte 2,50 m hoch sein, oder man geht entsprechend schräg hoch.

Die Zahlen können aber von Landkreis zu Landkreis oder gar Gemeinde variieren und sollten unbedingt angefragt werden.

Meine Freundin wird jetzt einen Maschendraht von 200 oder 210 cm Höhe plus 45 Grad-Winkel ca. 30-50 cm nach innen bauen lassen. Sicher ist sicher, da eine ihrer Katzen ein Sprungtalent ist ...

Grüßle
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Alt 22.05.2007, 22:37   #18 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Aristo Beitrag anzeigen
Die Zahlen können aber von Landkreis zu Landkreis oder gar Gemeinde variieren und sollten unbedingt angefragt werden.
Stimmt... aber nur wenn nichts anderes in den Bauordnungen der Länder geregelt ist. Also in Niedersachsen gilt zum Beispiel in erster Linie die Niedersächsische Bauordnung (NBauO/§69 Genehmigungsfreie Baumassnahmen sowie Anhang 1) Und gaaaaaanz wichtig, man kann es gar nicht oft genug erwähnen... wenn man beim Landkreis oder der Gemeinde nachfragt daran denken das es sich um eine Einfriedung innerhalb eines Grundstückes handelt. Es sei denn, man hat vor den Katzenschutzzaun auch gleich als Grundstückszaun zu benutzen. Dann ist das natürlich etwas anderes.
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Alt 22.05.2007, 22:43   #19 (permalink)
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Das, was ich eben geschrieben habe, gilt für einen Grundstückszaun, in dem Fall gleichzusetzen mit Katzenzaun. Die nette Dame vom Bauamt hat meiner Freundin die entsprechenden Gesetzespassagen gleich kopiert und mitgegeben.

Ich kann mir das bei Bedarf gern mal faxen lassen, oder meine Freundin meldet sich hier auch mal an
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Alt 22.05.2007, 23:04   #20 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Aristo Beitrag anzeigen
Das, was ich eben geschrieben habe, gilt für einen Grundstückszaun, in dem Fall gleichzusetzen mit Katzenzaun.
Ja klar, ich meine ja nur das sich viele Katzenhalter von solchen Gesetzen abschrecken lassen ein Gehege für ihre Miezen zu bauen weil sie glauben das ein Grundstückszaun gleichbedeutend mit einer Einfriedung ist und das ist nunmal nicht der Fall. Ich höre immer wieder den Satz "wir dürfen hier ja leider keinen so hohen Zaun bauen" und das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Wie ich schon sagte, 1,80m darf jeder in Deutschland genehmigungsfrei bauen, einzig die Ausführung und das Material (Sichtschutzwand oder Netz) ist teilweise vorgegeben.

Wenn es nach der Stadt Peine und unserer Strassensatzung ginge dürfte unser Grundstückszaun lediglich 50 cm hoch sein und muss unbedingt aus einen Jägerzaun bestehen. Macht aber rein gar nichts, dann lässt man halt den Grundstückszaun so stehen wie er ist und baut den inneren Gehegezaun direkt davor. Und ob man nun lediglich einen Sichtschutz baut, einen Kaninchengehege oder einen Gehegezaun für einen katzensicheren Garten, ist dabei völlig einerlei.
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