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#11 (permalink) |
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Benutzer
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Beiträge: 62
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Brrrrr... ein Jägerzaun!!!!
Naja, ihr habt das ja gut gelöst und bekommt von Innen von dem Prachtstück ja nichts mit! Ich persönlich würde zwar eine weniger blickdichte, eher transparente Konstruktion wählen (bei den Links sind einige gute Sachen dabei... habs gerade mal überflogen), aber das bleibt ja jedem selbst überlassen. Diese Gestaltungssatzungen finde ich immer sehr zwiespältig; einerseits ist es schon zu begrüßen, dass sich jemand (der sich idealerweise damit auskennt) über das Gesamtbild einer Siedlung Gedanken macht. Gerade z.b. bei historischen Ortskernen oder Dorfsanierungen gibts wirklich gelungene Beispiele. Andererseits bin ich persönlich immer gegen zu viele Reglementierungen... Und euren Jägerzaun z.B. haben sich die Ersteller der Gestaltungssatzung bestimmt auch anders gedacht! ![]() (sorry, das war jetzt OT!) |
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#12 (permalink) | |||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Beiträge: 2.596
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Zitat:
Und wie der Zaun von aussen aussieht ist mir doch so was von egal. ![]() Zitat:
Zitat:
Äh... wir haben vor zwei Jahren fünf der vermutlich letzen 8 Fichten der gesamten Ortschaft aus dieser Zeit gefällt. ![]() Übrigens gibt es hier in Peine ein völlig neues Baugebiet für das es keinerlei Satzung gibt. Da gibt es keinerlei Vorschriften über die Grösse des Hauses, Dachform- oder Schräge, Farbe, Massiv- oder Fertighaus. Ob Jägerzaun oder gar nichts spielt da keine Rolle. Da findet man Häuser in Villenform gleich neben Ökohäusern in Blockhütttenbauweise. Wir gehen da oft spazieren weil es riesigen Spass macht sich das alles anzuschauen.
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Viele Grüsse Frank + Salem & Floyd Salem & Floyd - Homepage Sternenkater Alexander |
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#13 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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hi,
unsere planung eines (zugegebenermassen nicht so großen und nicht so abenteuer-spielplatz-saugeil-mäßigen) kleinen gesicherten ausganges nimmt langsam konkrete züge an. daher weiß ich jetzt, dass man in hamburg sein grundstück in 1.80 meter hoch einpacken kann, wie man will. da kann keiner etwas dagegen haben wie es in noch anderen bundesländern aussieht, weiß ich jetzt allerdings nicht. viele grüße brigitta
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Beiträge: 2.596
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In fast allen Bundesländern ist das Baurecht ähnlich gelagert. Einfriedungen innerhalb eines Grundstücks sind bis zu einer Gesamthöhe von 1,80m völlig genehmigungsfrei. Das heisst, weder das Bauamt noch die Nachbarn haben die Möglichkeit dagen Einspruch zu erheben.
Das ist übrigens der einzige Grund weshalb alle Sichtschutzelemente in den Baumärkten allesamt eine Höhe von 1,80 m haben.
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Viele Grüsse Frank + Salem & Floyd Salem & Floyd - Homepage Sternenkater Alexander |
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#15 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Beiträge: 444
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weiß jemand (du vielleicht, frank?
) ob es ok ist, wenn man die trennwände die genehmigten 1,80 m hoch hat und dann nochmal 50 oder so zentimeter netz - an winkeln etwas nach innen geneigt?da bin ich nämlich jetzt dran ..... deutschland, deine regeln..... gruß brigitta
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#16 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Beiträge: 2.596
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Hallo Brigitta,
du meinst ob der Zaun nicht durch die geneigten Winkel zu hoch ist? Naaaa jaaaaa... prinzipiell wahrscheinlich schon. Aber ich denke das kommt darauf an wieviel höher der Zaun dadurch wird. Aber rein theoretisch ist unser Zaun auch um 5 Zentimeter zu hoch da wir die Zaunpfosten alle mit Einschlaghülsen befestigt haben und die schauen alle ein klein wenig aus dem Boden heraus. Macht aber auch nix... wenn jemand daran Anstoss nimmt würde ich ganz einfach einige Schubkarren Erde an den Zaun kippen und dann stimmt die Höhe wieder. So weit ich weiss steht nämlich nirgendwo genau geschrieben das die Zaunhöhe an Hand von irgendeinen bestimmten Punkt des Gartenbodens aus, gemessen werden muss.Zitat:
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#17 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ort: Spandau bei Berlin ;-)
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Meine Freundin in BaWü, Kreis Ludwigsburg, ist gerade dabei, ihr neu erstandenes Grundstück katzensicher einzuzäunen. Eine Anfrage beim örtlichen Bauamt ergab, dass ein "nicht massiver Zaun" als Abgrenzung zu Straßenland oder Nachbargrundstück keinerlei Beschränkung unterliegt. Darunter versteht man z.B. einen Maschendrahtzaun. Würde sie eine Mauer oder sonst einen massiven "toten" Sichtschutz bauen wollen (im Gegensatz zur "lebenden" Hecke), dann dürfte sie 1,50 m Höhe an der Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Für jede 10 cm, die sie ihre "Mauer" aber ins Grundstück hinein setzen würde, könnte sie dann auch weitere 10 cm in die Höhe gehen. D.h., ein Zaun einen Meter innerhalb der Grundstücksgrenze könnte 2,50 m hoch sein, oder man geht entsprechend schräg hoch.
Die Zahlen können aber von Landkreis zu Landkreis oder gar Gemeinde variieren und sollten unbedingt angefragt werden. Meine Freundin wird jetzt einen Maschendraht von 200 oder 210 cm Höhe plus 45 Grad-Winkel ca. 30-50 cm nach innen bauen lassen. Sicher ist sicher, da eine ihrer Katzen ein Sprungtalent ist ... Grüßle
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Sylvia & die Fellfussel Paulchen, Jerez, Feli, Janos und *Mäuschen im Herzen* ![]() Meine Patis: Herr Schnäuzi (makugro) , Tiger (Howea), Fussel (Bastet) und der Wassibär (lulu39) ![]() |
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#18 (permalink) | |
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#19 (permalink) |
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Das, was ich eben geschrieben habe, gilt für einen Grundstückszaun, in dem Fall gleichzusetzen mit Katzenzaun. Die nette Dame vom Bauamt hat meiner Freundin die entsprechenden Gesetzespassagen gleich kopiert und mitgegeben.
Ich kann mir das bei Bedarf gern mal faxen lassen, oder meine Freundin meldet sich hier auch mal an
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#20 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wenn es nach der Stadt Peine und unserer Strassensatzung ginge dürfte unser Grundstückszaun lediglich 50 cm hoch sein und muss unbedingt aus einen Jägerzaun bestehen. Macht aber rein gar nichts, dann lässt man halt den Grundstückszaun so stehen wie er ist und baut den inneren Gehegezaun direkt davor. Und ob man nun lediglich einen Sichtschutz baut, einen Kaninchengehege oder einen Gehegezaun für einen katzensicheren Garten, ist dabei völlig einerlei.
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