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Die Sicherheit ... ist eine wichtige Aufgabe. Was gehört dazu?

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Alt 12.04.2008, 21:00   #1 (permalink)
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Standard Petfence System zur Gartenabsicherung

Hat und benutzt das hier jemand?

Mich würden Eure Erfahrungen sehr interessieren.

Da unsere Gartensicherung doch auf ziemliche Schwierigkeiten stösst
(Nachbarn nicht einverstanden - Vertrag verbietet generell Zäune) wäre das evtl. eine Alternative für uns.
__________________
Viele Grüße von Evi

mit Toni, Kitty, Nelli und Benny


....das sind wir ......
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Alt 28.04.2008, 20:13   #2 (permalink)
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Hallo Evi,
ich vermute, du meinst den Elektrozaun, oder? Wir haben auf einem bestehenden 1,10m hohen Maschendraht die Winkelstäbe und das Netz ohne Elektrolitze, das funktioniert super. Den Zaun haben wir 1,5m von der Grundstücksgrenze gesetzt und Büsche zu den Nachbargrundstücken gepflanzt, das ist ein guter Sichtschutz und bisher sind alle Nachbarn sehr einverstanden, zumal ihnen unsere Katzen die Gemüsebeete nicht vollsch...
LG Gerlinde
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Alt 28.04.2008, 20:35   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von KittyNelli Beitrag anzeigen
Da unsere Gartensicherung doch auf ziemliche Schwierigkeiten stösst
(Nachbarn nicht einverstanden - Vertrag verbietet generell Zäune) wäre das evtl. eine Alternative für uns.
Darf man fragen was für ein Vertrag das ist, der Zäune generell verbietet?
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Viele Grüsse
Frank + Salem & Floyd

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Alt 28.04.2008, 21:24   #4 (permalink)
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Hallo Evi,

wir haben seit vergangenen Freitag unseren elektrischen Zaun mit dem Weidezaungerät Göbel Mini, weil uns das Petfence-System viel zu teuer erschien. Bislang können wir berichten, dass alle Mietzen schon Bekanntschaft mit dem Zaun gemacht haben und ihn seitdem meiden. Er ist flexibel aufstellbar und auch gleich wieder weggeräumt. Bestellt haben wir das System bei AGRARGIGANT.DE - Europas groesster Online-FAchhandel fuer Agrarbedarf - vielleicht schaust Du Dir die Seite einfach mal.

Bei Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung .
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Die stolzen Hilfsgängsta Dorothee's Murphy, Sandra's Paulchen, Margot's Ginny, Wolfgang's Apokalypse Niklas & Lukas, Evamaria's Hanna Hase
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Alt 28.04.2008, 22:42   #5 (permalink)
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Oh, da sind ja noch einige Antworten!

@Winni
Ich danke Dir für den Link, werden wir uns in Ruhe ansehen. Und bei Fragen weiss ich also, wohin ich mich wende

Und noch kein erfolgreicher Ausbruchversuch??? Überspringen unmöglich? Zaun beisst?

Ich habe eine ganz schlimme Kletter-Nelli (die muss was Orientalisches drin haben), bei der müssen wir höllisch aufpassen.


@Gerlinde
Eure Idee ist klasse, wenn man den Platz dazu hat. Ich träume (immer noch) von freistehend mit grossem Garten, war für uns in Köln nicht drin.


@aLuckyGuy

Wir unterliegen mit unserem Reihenhaus mit unseren Nachbarn zusammen dem WEG, haben Sondernutzungsrecht am Garten. Kaufvertrag verbietet Zäune (ist verbindlich, beim einem Nachbarn wurden diese auch bereits erfolgreich weggeklagt.)


Unser Reihenhausgarten ist 5 Meter schmal, ca. 14 Meter lang.
Am Ende steht ein Gartenhaus, eine Pergola mit Tür und seit dem Wochenende auch zwei Rankgerüste rechts (zwei weitere links sollen folgen).
An all diesen festen Holzsachen können gut querverspannte Netze angebracht werden, so wie an unserer Terrasse. Diesen "Gartenraum" haben wir bald sicher.

Es geht also mehr um den "Durchgang" von der Terrasse zu diesem hinteren Bereich. Da rechts und links zum Nachbarn Rabatten sind, soll der flexible Zaun davor laufen. Und damit stören wir auch nicht die Nachbarn....

Die Katzen sollen nicht ständig in den Garten dürfen. Nachts und während unserer Abweseneit hätte ich sie lieber wie gewohnt auf ihrer sicheren Terrasse (mit Klappe ins Haus).

Ein teures Bauwerk für die Ewigkeit soll es auch nicht werden. In paar Jahren, so ists geplant, wollen wir verkaufen. Einen flexiblen Katzenzaun kann man einfach mitnehmen.

Schaun wir mal....
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Alt 29.04.2008, 09:29   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von KittyNelli Beitrag anzeigen

@aLuckyGuy

Wir unterliegen mit unserem Reihenhaus mit unseren Nachbarn zusammen dem WEG, haben Sondernutzungsrecht am Garten. Kaufvertrag verbietet Zäune (ist verbindlich, beim einem Nachbarn wurden diese auch bereits erfolgreich weggeklagt.)
Aha... verstehe. Tja, da kann man wirklich nix machen.
Aber ehrlich gesagt, verstehe ich Leute nicht die sich solche Regelungen einfallen lassen. Für mich wäre das eine völlig unzumutbare Einschränkung in mein persönliches Eigentumsrecht.
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Frank + Salem & Floyd

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Alt 29.04.2008, 13:25   #7 (permalink)
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Frank, es klingt schlimmer als es ist. Als Generationen-Haus m.M. nach nicht geeignet, aber man kann eine zeitlang richtig gut wohnen (sofern man rücksichtsvolle nette Nachbarn hat).

Wegen der "Grenzen" zum Nachbarn auch betreffs Pflanzabstände gelten halt nicht die üblichen Eigentumsgesetze.

Grund für solche Verträge: meist kauft eine Baugesellschaft ein Grundstück, bebaut es mit Einfamilienhäusern, kümmert sich um die komplette Erschliessung des gesamten Grundstückes. Bildet Miteigentum am Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Man bekommt einen ideelen Miteigentumsanteil. Das Haus ist dann Sondereigentum, an unbebauten Flächen (Garten und vor dem Haus) hat man ein Sondernutzungsrecht. Gibt noch Gemeinschaftseigentum (gemeinsamer Weg hinter den Gärten).
Alles klar

Spart wohl Kosten. Ist nicht unüblich gerade bei städtischen Grundstücken.
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Alt 29.04.2008, 14:14   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von KittyNelli Beitrag anzeigen
Grund für solche Verträge: meist kauft eine Baugesellschaft ein Grundstück, bebaut es mit Einfamilienhäusern, kümmert sich um die komplette Erschliessung des gesamten Grundstückes. Bildet Miteigentum am Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Man bekommt einen ideelen Miteigentumsanteil. Das Haus ist dann Sondereigentum, an unbebauten Flächen (Garten und vor dem Haus) hat man ein Sondernutzungsrecht. Gibt noch Gemeinschaftseigentum (gemeinsamer Weg hinter den Gärten).
Ja ja, ist mir schon alles klar.
Aber ich verstehe dennoch nicht was für ein... meiner Meinung nach... völlig überzogenes Anspruchdenken manche Leute haben. Ich betrachte solche Dinge halt immer von einer gewissen realistischen Logig aus. Ich meine, wenn man in einer Mietwohnung mit bsw. 10 Wohnungen wohnt, kann man einerseits nicht Lärm machen wie man will, man kann aber andererseits auch nicht erwarten das es in solch einen Haus immer und zu jeder Zeit so still ist wie auf einen Friedhof. Und wenn ich ein Haus erwerbe, das inmitten einer dicht bebauten Wohnsiedlung liegt, dann kann ich doch nun keine Ansprüche haben die bei weiten über das eigene Grundstück hinaus gehen. Sondernutzungsrecht hin oder her. Ich gehe da auch von mir selber aus. Wenn es mir bsw. nicht passen würde, das ein Nachbar einen Zaun setzt, einen Geräteschuppen baut oder einen Baum pflanzt... na dann hätte ich eben ein anderes Grundstück weit ausserhalb der Stadt ohne direkten Nachbarn kaufen müssen. So einfach ist das.
Sorry... tut hier ja nichts zu Sache aber irgendwie verstehe ich mal wieder das bundesdeutsche Recht nicht.
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Frank + Salem & Floyd

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Alt 29.04.2008, 16:22   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von aLuckyGuy Beitrag anzeigen
. Wenn es mir bsw. nicht passen würde, das ein Nachbar einen Zaun setzt, einen Geräteschuppen baut oder einen Baum pflanzt... na dann hätte ich eben ein anderes Grundstück weit ausserhalb der Stadt ohne direkten Nachbarn kaufen müssen.
Stimmt.

Man versucht vielleicht mit solchen Verträgen auszuschalten, dass sich alle Beteiligten an die Gurgel gehen. Gesunden Menschenverstand kann man meist nicht voraussetzen.

Wir haben den Vertrag ziemlich gründlich vor dem Kauf studiert und fanden, mit den darin enthaltenen Vorschriften können wir leben. Zumal die schönen Immobiliendamen auch immer gaaanz heftig abwinken: es würde wohl später sich niiiemand an den Vertrag halten....

Einen niedrigen Zaun haben wir inzwischen einfach mit einem Nachbarn (Hundebesitzer) zusammen gesetzt.
Aber von einem "Hochsicherheitstrakt" für meine Katzen war nie die Rede. Damals gabs nur Mausi, unsere liebe Freigängerin.

Alles in allem würde ich niemanden Wohnungseigentum (ob Wohnung oder Haus) nach dem WEG empfehlen. Man ist gebunden, ganz klar.
.
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Alt 29.04.2008, 17:26   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von KittyNelli Beitrag anzeigen
Alles in allem würde ich niemanden Wohnungseigentum (ob Wohnung oder Haus) nach dem WEG empfehlen. Man ist gebunden, ganz klar.
Es sei denn man besitzt die ideelle Hälfte eines Zweifamilienhauses.
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