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Alt 05.07.2008, 12:18   #1 (permalink)
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Benutzerbild von silencecry6886
 
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Standard Kitten vom Tierschutz?

Hallo!

Ich habe nachdem ihr mir ja geraten habt noch ein zweites Kitten zu holen mich mal hier in der Gegend kundig gemacht. Dabei habe ich unter anderem auf eine Anzeige einer Tierschutzorga hier im Raum geantwortet die zwei wirklich süße Mädels hat.

Nun haben sich mir so einige Fragen gestellt:

1) Das die Dame von der Tierschutzorganisation hier mal vorbeikommt und sich die Wohnung anschaut - kein Ding. Aber weiß wer denn was absolute No Gos sind? Ich mein Sachen, die rumliegen oder stehen? Und wie könnte ein neues zuhause denn bewertet werden, an welchen Kriterien (rein von der Wohnung her) macht sich so was fest??? Ich will halt nicht in ein Fettnäpfchen nach dem anderen treten, wenn die zur Kontrolle kommen.

2) Ist es normal, dass sich eine Tierschutzorganisation das lebenslange Eigentumsrecht an Tieren sichert? D.h. ich immer nur Besitzer bleibe? Ich kenn das von meiner Arbeit mit Meerschweinchen überhaupt nicht in der Art. Und das obwohl ich selbst Pflegestelle bin. Ist mir halt nur in deren Schutzvertrag aufgefallen.

3) Was für allgemeine Erfahrungen habt ihr bis dato mit solchen Tierschutzorganisationen und deren vermittelten Katzen gemacht?

4) Das Katerchen, das Anfang August zu uns kommt wird dann erst 10 Wochen alt sein. Kann ich da überhaupt ein Kitten aus dem Tierschutz dazunehmen? Schließlich sind die Kitten dort ja Fundtiere und waren ebenfalls nicht bis zur 12. Woche bei ihrer Mutter.

Viele Fragen ich weiß - aber ich würde mich sehr über Antworten freuen

Geändert von silencecry6886 (05.07.2008 um 12:21 Uhr).
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Alt 05.07.2008, 12:39   #2 (permalink)
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von dieser TS-Orga würde ich kein Tier übernehmen... da ist Ärger vorprogrammiert.. hinzukommt, dass der Vertrag rechtlich nciht haltbar ist, da der Tierhalter in einen unverhältnissmässigen Nachteil gesetzt wird, weil er nur bezahlen, aber nie das Eigentum am Tier erwerbe kann. obwohl er eine
Art "Kaufpreis" bezahlt... Lt meiner RÄ reagieren die Gerichte bei solchen Verträgen inzwischen mehr als nur "empfindlich"
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Alt 05.07.2008, 12:41   #3 (permalink)
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Hallo,

find ich toll, das du dir jetzt schon Gedanken um einen Spielgefährten machst und aktiv suchst. Den TSV kenn ich persönlich nicht.

Zu deinen Fragen:
Ich mache auch viele Vorkontrollen. Dabei kommt es mir nicht darauf an, ob es aufgeräumt ist oder nicht. Man unterhält sich mit den Interessenten, fragt mal nach, wie die sich das vorstellen mit Katzen. Gibt Tips zur Fütterung und Zusammenführung und ich schau mir die vorhandenen Tiere an. Außerdem ist für mich sehr wichtig, das ein vorhandenen Balkon vernetzt ist oder vernetzt wird (das schau ich mir sonst nochmal an, wenn das Netz dran ist). Daran finde ich immer, erkennt man schon recht viel. Und letzten Endes höre ich immer auf mein Bauchgefühl - das hat mich bisher auch nicht getäuscht *toi*toi*toi*.

Wegen dem Eigentumsvorbehalt:
Ich hab das selbst bei 2 meiner Katzen im Vertrag und bei den meisten Vereinen ist es üblich, das die Tiere nur in den Besitz übergehen. Es geht einfach darum, das wenn der künftige Besitzer die Tiere nicht mehr halten kann, sie an den TSV zurück gehen bzw. der informiert werden muss und man dann gemeinsam eine Lösung findet!

Ich wünsche dir viel Glück bei der Suche (ich hätt auch noch ne junge Dame im "Angebot", die sehr gut sozialisiert ist... Sie ist aber jetzt 4 Monate alt...).WEnn du Interesse hast, kannst du dich gerne bei mir melden - Stuttgart und Nürnberg wäre überwindbar... Schau mal unter Notfallkatzen - da hab ich sie eingestellt.. Sie heißt Nushka....

lg
anja
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Geändert von fischi11 (05.07.2008 um 12:51 Uhr).
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Alt 05.07.2008, 12:45   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von fischi11 Beitrag anzeigen
Hallo,

find ich toll, das du dir jetzt schon Gedanken um einen Spielgefährten machst und aktiv suchst. Den TSV kenn ich persönlich nicht.

Zu deinen Fragen:
Ich mache auch viele Vorkontrollen. Dabei kommt es mir nicht darauf an, ob es aufgeräumt ist oder nicht. Man unterhält sich mit den Interessenten, fragt mal nach, wie die sich das vorstellen mit Katzen. Gibt Tips zur Fütterung und Zusammenführung und ich schau mir die vorhandenen Tiere an. Außerdem ist für mich sehr wichtig, das ein vorhandenen Balkon vernetzt ist oder vernetzt wird (das schau ich mir sonst nochmal an, wenn das Netz dran ist). Daran finde ich immer, erkennt man schon recht viel. Und letzten Endes höre ich immer auf mein Bauchgefühl - das hat mich bisher auch nicht getäuscht *toi*toi*toi*.

Wegen dem Eigentumsvorbehalt:
Ich hab das selbst bei 2 meiner Katzen im Vertrag und bei den meisten Vereinen ist es üblich, das die Tiere nur in den Besitz übergehen. Es geht einfach darum, das wenn der künftige Besitzer die Tiere nicht mehr halten kann, sie an den TSV zurück gehen bzw. der informiert werden muss und man dann gemeinsam eine Lösung findet!

Ich wünsche dir viel Glück bei der Suche (ich hätt auch noch ne junge Dame im "Angebot", die sehr gut sozialisiert ist... Sie ist aber jetzt 4 Monate alt...).

lg
anja
Danke Anja,

bis auf deine 4 Monate junge Katzendame, wollte ich grad das selbige schreiben, hast mir somit ein wenig Arbeit abgenommen!

@silencecry6886:
Ich wünsch dir auch viel Glück bei der Suche!
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Alt 05.07.2008, 12:48   #5 (permalink)
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Ich hab mir auch mal die Seite angesehen und ich kann diese
strengen Vorgaben schon irgendwo verstehen. Das ist auch
eine Tierschutzorganisation, die werden das auch sehr genau
nehmen, abgesicherter Balkon z.B. oder keine Kitten zu
Kleinkindern, alles veständlich.

Wenn Du das nicht willst, versuch es doch in einem Tierheim,
dort sind sie meist nich so streng.
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Liebe Grüsse
Heike und die Mousecats



Die Katze ist das einzige Lebewesen, dem es gelungen ist, den Menschen zu domestizieren.
Marcel Mauss
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Alt 05.07.2008, 12:49   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von fischi11 Beitrag anzeigen
Wegen dem Eigentumsvorbehalt:
Ich hab das selbst bei 2 meiner Katzen im Vertrag und bei den meisten Vereinen ist es üblich, das die Tiere nur in den Besitz übergehen. Es geht einfach darum, das wenn der künftige Besitzer die Tiere nicht mehr halten kann, sie an den TSV zurück gehen bzw. der informiert werden muss und man dann gemeinsam eine Lösung findet!
das lässt sich auch ohne Eigentumsvorbehalt regeln...
zumal dieser Eigentumsvorbehalt für das Tier keinerlei Schutz bietet, da er rechtlich unwirksam ist
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Alt 05.07.2008, 12:52   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Raupenmama Beitrag anzeigen
das lässt sich auch ohne Eigentumsvorbehalt regeln...
zumal dieser Eigentumsvorbehalt für das Tier keinerlei Schutz bietet, da er rechtlich unwirksam ist
Wie lässt sich das denn regeln ohne den Eigentumsvorbehalt und es trotzdem rechtlich wirksam ist?????
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Alt 05.07.2008, 12:53   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Raupenmama Beitrag anzeigen
von dieser TS-Orga würde ich kein Tier übernehmen... da ist Ärger vorprogrammiert.. hinzukommt, dass der Vertrag rechtlich nciht haltbar ist, da der Tierhalter in einen unverhältnissmässigen Nachteil gesetzt wird, weil er nur bezahlen, aber nie das Eigentum am Tier erwerbe kann. obwohl er eine
Art "Kaufpreis" bezahlt... Lt meiner RÄ reagieren die Gerichte bei solchen Verträgen inzwischen mehr als nur "empfindlich"
Das dachte ich mir bereits...

Wegen einem Schutzvertrag der für mich als neuer Halter akzeptabel wäre hier ein Bespiel (den selben verwende ich auch bei meinen Abgabetieren):

Meerschweinchenhilfe e.V.



Schutzvertrag

Um einen weiteren Leidensweg unserer Vermittlungstiere zu verhindern, machen wir mit den neuen Besitzern folgenden Vertrag und sehen uns das neue Zuhause auch mal an.

Folgende Vertragsinhalte beinhaltet unser Schutzvertrag:

§ 1 Allgemeine Haltungsanforderungen

Der/Die Empfänger/in verpflichtet sich,

* die Tiere im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften und artgerecht zu halten. Artgerecht heißt, dass die Tiere genügend Platz haben (mind. 0,5qm für 2 Tiere), ihnen täglich frisches, sauberes Wasser und Futter (Grundfutter: Heu) verabreicht wird, die Einstreu sauber und trocken ist und ein Zusammenleben mit einem Artgenossen gewährleistet sein muss. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Anlagen.
* mit den Tieren nicht zu züchten und es nicht für Tierversuche weiterzugeben
* Quälereien und Misshandlungen auch durch Dritte zu verhindern.

§ 2 Tierarzt

Der/Die Empfänger/in verpflichtet sich außerdem,

* jederzeit die tierärztliche Versorgung der Tiere zu gewährleisten,
* Bei Unterbringung von männlichen und weiblichen Meerschweinchen in einem Käfig die männlichen Tiere unverzüglich beim Eintritt der Geschlechtsreife von den weiblichen zu trennen und vom Tierarzt kastrieren zu lassen.

§ 3 Weitergabe, Verlust, Tod

* Die Weitergabe der Tiere ist ohne Zustimmung der Meerschweinchenhilfe e.V. nicht erlaubt, auch nicht an Verwandte. Sprechen zwingende Gründe für die Weitergabe, unterrichtet der Tierhalter unverzüglich die Meerschweinchenhilfe e.V., um gemeinsam eine Regelung zum Wohle der Tiere zu finden.
* Außenställe sind so zu bauen, dass die Tiere nicht entlaufen können und gegen Fressfeinde gesichert sind. Kommt ein Tier dennoch abhanden, ist der Verlust der Meerschweinchenhilfe e.V. unverzüglich mitzuteilen. Der Tierhalter muss jede Maßnahme ergreifen und dulden, die zum Auffinden des Tieres geeignet erscheint.
* Bei Tod des Tieres ist die Meerschweinchenhilfe innerhalb einer Woche zu benachrichtigen.
* Die Tötung des Tieres ist mit Ausnahme von zwingenden medizinischen Gründen nur nach Genehmigung durch die Meerschweinchenhilfe e.V. und nur durch einen Tierarzt zulässig. Bei Verweigerung der Genehmigung durch die Meerschweinchenhilfe e.V. ist diese verpflichtet, das Meerschweinchen zurückzunehmen.

§ 4 Überwachung

* Der/Die Empfänger/in der Tiere gestattet der Meerschweinchenhilfe e.V. oder einem Beauftragten, jederzeit und wiederholt den Ort und die Art der Haltung der Tiere zu besichtigen und dazu das Haus/die Wohnung zu betreten. Stellt die Meerschweinchenhilfe e.V. fest, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden ist diese berechtigt, die Tiere zurückzunehmen.
* Eine Änderung des Orts der Haltung ist der Meerschweinchenhilfe e.V. unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Haftung, Zuwiderhandlungen

* Für Eigenschaften des Tieres übernimmt die Meerschweinchenhilfe e.V. keine Haftung. Zum Abgabezeitpunkt sind der Meerschweinchenhilfe e.V. keine Krankheiten bekannt, trotzdem wird jede Haftung seitens der Meerschweinchenhilfe e.V. ausgeschlossen.
* Die Verletzung einer Vertragsverpflichtung berechtigt die Meerschweinchenhilfe e.V., von diesem zurückzutreten und die entschädigungslose Rückgabe der Tiere zu verlangen.
* Vertragsstrafe: Bei einer groben Pflichtverletzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 260,00 fällig, zu zahlen an den Verein innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung.

§ 6 Nebenabreden/Sonstiges

* Die Abgabe erfolgt gegen Schutzgebühr per Schutzvertrag.
* Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, schriftliche Nebenabreden sind auf der Vorderseite vermerkt. Jede Änderung/Ergänzung bedarf der Schriftform.
* Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
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Alt 05.07.2008, 12:55   #9 (permalink)
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Hier ist der Link zu der junge Dame:

Diese junge Dame

Unser SV sieht fast genauso aus - und es steht halt drinn, das man sich melden muss wenn man das Tier nicht mehr behalten kann!!!
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Alt 05.07.2008, 13:01   #10 (permalink)
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insbesondere §3 wäre für mich auch nciht akzeptabel... (und ich spreche hier als Züchter, der regelmässig Tiere abgibt)

wer trauert, denkt wahrscheinlich nciht innerhalb einer Woche daran, den Vertrag rauszusuchen und den ursprünglichen Besitzer zu verständigen, wenn das Tier verstorben ist...

eine Weitergabe unter Verwandten oder innerhalb von Lebensgemeinschaften empfinde ich als akzeptabel- wenn sie dem Wohl des Tieres gilt ( z.b. bei Trennungder partner oder auszug der Kinder, wenn das Tier scih eine andere Bezugsperson als den Vertragspartner ausgewählt hat) nur möchte auch ich zeitnah informiert werden, damit ich die Kontaktdaten in meinen Unterlagen aktualisieren kann.

und schliesslich: WANN ich ein leidendes Tier Euthanasieren lasse, entscheide ICH in Absprache mit meinem TA! da warte ich nciht auf die Genehmigung eines Vereines, dessen Schutzvertrag in irgendeinem Ordner oder irgendeiner Schublade verschwunden ist
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