Danke für eure schnellen Antworten..
Grundsätzlich stimmt es sicher, dass man Tiere, die eindeutig und offensichtlich einen Eigentümer haben nicht einfach kastrieren lassen darf. Aber das ist nur der Grundsatz. Praktisch sieht es doch ganz anders aus:
Kurzform:
- Freilaufendes Tier hat nicht zwingend einen Besitzer, ist also nach Suche dessen als herrenlos anzusehen und somit kann man daran keine Sachbeschädigung begehen.
- Mutmaßlich kann man von einer Einwilligung ausgehen, da man in einem potentiellen Eigentümer einen verantwortungsbewußten Tierhalter vermutet, so dass es nicht strafbar ist ein Tier ohne Wissen des Eigentümers zu kastrieren.
- Selbst wenn jemand eine Kastration anzeigen würde, müsste der Verantwortliche erstmal gefunden werden. Wobei das Verfahren schon ohne Verdächtigen wohl wegen Bagatellcharakters eingestellt würde. Somit hat auch eine theoretische Strafbarkeit keine praktische Relevanz.
Weiß irgendjemand, ob es mal ein Urteil oder so dazu gegeben hat? Ich google schon ne Weile danach, aber bisher hab ich - außer der immer wieder in Foren behaupteten evtl. möglichen Strafbarkeit - noch nichts dazu gefunden.
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Geändert von Cartagena (19.06.2007 um 13:00 Uhr)
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