@NellasMiriel
Stimmt!!!
@aLuckyGuy
Hallo Frank, das ist gar nicht so einfach und wahrscheinlich bleibt da nur ein Anwalt. Im Internet habe ich wenig gefunden:z.B. ein Reihenhaus kann real geteilt sein (Alleineigentum) oder wie bei uns Sondereigentum sein (Miteigentumsanteil - spart u.a. Geld, da nicht 10 Grundbucheinträge nötig). Also unterliegen wir faktisch dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sicher haben wir den Garten zur ausschliesslichen, alleinigen Nutzung (Gestaltung z.B.). Nur müssen wir uns an dem konkreten Inhalt des Sondernutzungsrechtes orientieren - sprich keine Zäune. Die Klage eines freundlichen Nachbarn war bereits erfolgreich, der beklagte Nachbar musste den auf seinem Sondernutzungsrecht erstellten Zaun beseitigen (war noch nichtmal auf der Grenze). Klasse, was??!! Alle Nachbarn um Zustimmung bitten? Kriegen wir bei so einem hohen Zaun nie. Oder einfach errichten und evtl.wieder abbauen müssen und alle freuen sich, genauso blöd.
@Paeonia
Entschuldige, dass ich Deinen schönen Thread hier so "missbrauche".
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Viele Grüße von Evi
mit Toni, Kitty, Nelli und Benny
....das sind wir ......
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