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Zitat von Alannah
Quatsch, das ist jetzt ein Vorurteil deinerseits  .
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Meine Vorurteile sind stets hart und ehrlich erarbeitet mit viel Hingabe!


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Zitat von Alannah
Ich habe meine Probleme mit der Sphynx-Zucht nicht wegen des Aussehens (meinetwegen kann die auch eine niedliche Langhaarkatze sein), sondern wegen der oft fehlenden Schnurrhaare und sonstiger Probleme, die aufgrund des fehlenden Haarkleids auftreten.
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....die da wären?
Also welche Probleme treten denn konkret auf wegen des fehlenden Haarkleides?
Verschone mich jetzt aber mit den das sie im Winter nicht raus könnten - Argumenten.
In erster Linie sind Sphynxkatzen im gemässigten Klimazonen NUR für die Wohnungshaltung gedacht.
Im mexikanischen Buschland gibt es noch heute freilebende Nackkatzen.
Also dort, wo sie auch vor 6000 Jahren bereits bei den Atzteken gehalten wurden. Diese Aussage stammt von Carin Uebelhart, die sich dabei auf einen Artikel einer französischen Bauernzeitung beruft, der ihr vorliegt.
So wie Langhaarkatzen ihre oft extrem intensive Fellpflege brauchen, so braucht es bei der Sphynx zwar nicht unbedingt intensiver Pflege, aber man sollte in der Sommerzeit die direkte Mittagssonne für sie meiden, ähnlich wie man es eben auch bei einem Menschenbaby tun würde.
Nur was sollte daran schlimm sein, das zu beachten?
Man lässt ja schliesslich auch keine Kippfenster offen, geht zum impfen mit den Tieren und beachtet auch sonstiges zum Wohle des Tieres.
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Zitat von Alannah
Das zählt nach §11 des Tierschutzgesetzes unter Qualzucht, und das ist auch richtig so!
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Wird auch gerne immer ungeprüft übernommen dieses Argument, so auch von Dir. Man braucht nur drauf warten.
Dazu zitiere ich Rechtsanwalt Thomas Müller
Mit freundlicher Genehmigung des Autors, Dieter Krowas
www.amharas.de Quelle: Geflügel-Börse 1/2002 :
"Bekanntlich finden sich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in § 11 b Abs. 1 TierSchG wonach es verboten ist, Wirbeltiere zu züchten ... wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht ... erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Nach § 11 b Abs. 2 TierSchG ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten ... wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen ... auftreten. Nach § 11 b Abs. 5 TierSchG schließlich wird das Bundesministerium ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die erblich bedingten Veränderungen ... näher zu bestimmen und dabei insbesondere bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten oder zu beschränken.
Eine Rechtsverordnung ist kein Gesetz, über das der Bundestag entschieden hätte, sondern eine Regelung der Verwaltung.
Dies bedeutet, dass in jedem außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit der Rechtverordnung ihrerseits zu prüfen ist. Dies gilt dann auch für jede verbotene Zuchtform oder jedes verbotene Merkmal.
Es ist also zum Erlass der Rechtsverordnung stets der Nachweis erforderlich, dass die Rasse oder Zuchtform Schmerzen, Leiden oder Schaden erfährt.
Solche wissenschaftlichen Nachweise hat bisher das zuständige Ministerium nicht erbracht!
Es hat keine Rasse jemals an ein Institut mit dem Auftrag zur Untersuchung abgegeben und den Züchter anschließend mit dem Ergebniss konfrontiert."
Das die Sphynxzucht als Qualzucht generell verboten wäre, wäre z.B. eine Behauptung die unwahr ist. Es könnten nur einzelne Züchter mit Zuchtverbot belegt werden und z.B. kein Verband oder Verein, da diese nicht züchten sondern nur betreuen. Zur Zeit gibt es einige Bundesländer, die die Zucht generell verboten haben, aber das ist die Minderheit.
und weiter folgend zitiere ich aus selber Quelle:
"Soweit nun ein Züchter Adressat eines Zuchtverbotes ist beruht dieses Zuchtverbot entweder auf einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums gem. § 11 b Abs. 1 TierSchG,
die es bis heute nicht gibt, oder auf einer Einzelfallentscheidung auf Grundlage von § 11 b Abs. 1 TierSchG.
Ob die Tiere wirklich leiden, ist mit keiner der beiden Vorgehensweisen bereits belegt, sondern lediglich behauptet!"
Zitat:
Zitat von Alannah
Das stimmt! Muß ja nicht gleich ein Studium sein, aber meiner Meinung nach sollte jeder Züchter eine Prüfung ablegen müssen, bevor er mit der Zucht beginnen kann. Was mußte ich mir schon für absurde Aussagen von Züchtern anhören, die hatten teilweise weniger Ahnung als ich von Erkrankungen, die ihre Rasse betreffen können!
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Das glaube ich Dir unbezeugt! Deswegen wäre ich auch so radikal und würde ein Studium befürworten als Voraussetzung. Gerade Genetik und der Umgang mit ihr ist nichts was in letztlich verantwortungslose Laienhände gehört.
Die Leidtragenden sind am Ende immer die Tiere und deren Halter.