Also, da es mich selbst interessiert hat, habe ich eben mal nachgeforscht und in unserer Haft-Schaden-Abteilung angerufen:
Der Schaden würde definitiv abgelehnt werden, so wie ich´s vermutet habe.
Wenn man eine Katze in Obhut nimmt, muß man selbst dafür sorgen, daß keine Schäden entstehen und wenn, zählt es als Eigenschaden.
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LG Nadine mit Mieze, Samson und Grobi
Stolze Patendosine von: Schnurpel´s Keks
+ HeidiR´s Danny & Vicky
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