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Alt 16.07.2008, 13:00   #7 (permalink)
Engelchen03
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Ich habe es gestern im neuen finanztestheft gelesen das die Haftpflicht die Schäden der eigenen Katze übernimmt.

Aber allerdings denke ich mir auch das es da einige Dinge gibt, wie wenn das nicht eingehalten wird, das dann es dann doch nicht gezahlt wird.
Vielleicht weil es mutwillig war von der Katze

Zitat:
Springt eine Katze einfach so auf ein Auto und zerkratzt den Lack, ist das nicht versichert, das fällt unter höhere Gewalt. Auch zerkratzte Türen der Mietwohnung fallen nicht unter die Haftpflichtregelung, leider...
Ich würde denken das ist gerade umgekehrt, weil wenn die Katze darauf springt habe ich keine Einfluss darauf. Springt sie mir aber vom Arm, dann schon und so wäre es nicht versichert.

Bsp: Meine Katze hat vor ein paar Wochen einen sauteuren Spiegel um geworfen, der natürlich böllig kaputt ist. Könnte ich mir das durch meine Haftpflicht ersetzen lassen?

Geändert von Engelchen03 (16.07.2008 um 13:03 Uhr)
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