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Alt 16.07.2008, 12:47   #6 (permalink)
Uli
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Zitat von alex2005 Beitrag anzeigen
Uli,

wie kommst du denn darauf, wenn deine Katze einen Schaden anrichtet, musst du natürlich dafür aufkommen. Es ist zwar gar nicht so einfach zu beweisen, dass der Schaden von einer bestimmen Katze stammt.
Und ich denke, die Krankenversicherung des Gebissen wird sich dem Eigentümer der Katze melden, um ihr Geld wieder zubekommen.
Die Katze meine Mieters hatte sich in meinem Arm regelrecht verbissen, ich bekam eine dicke Entzündung, musste in ärztliche Behandlung und wurde einige Tage krankgeschrieben.

Die Krankenkasse hat mir dann einen Fragebogen zugeschickt, weil die Kostenübernahme geklärt werden sollte. Mein Mieter hat sich daraufhin mit seiner Haftpflichtversicherung ausgetauscht und erfahren, dass der Schaden nicht über diese Versicherung abgedeckt sei, so wäre es auch bei anderen Schäden, die die Katzen verursachen würden. Das wäre höhere Gewalt, es sei denn der Mieter würde die Katze z.B. auf dem Arm tragen und sie würde auf ein abgestelltes Auto springen und den Lack zerkratzen.

Springt eine Katze einfach so auf ein Auto und zerkratzt den Lack, ist das nicht versichert, das fällt unter höhere Gewalt. Auch zerkratzte Türen der Mietwohnung fallen nicht unter die Haftpflichtregelung, leider...
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Gruß Uli
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