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Alt 05.07.2008, 13:17   #11 (permalink)
silencecry6886
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@Raupenmama: Der Schutzvertrag den ich hier reinkopiert habe bezieht sich auch auf Meerschweinchen, bei denen die Bindung zum Menschen nicht so stark ist wie bei Katzen. Dementsprechend das mit der Weitergabe.

Was mir nicht passt ist, dass ich 80.- für eine Katze zahle (Preislich absolut in Ordnung) aber kein Eigentumsrecht daran erwerbe. Und das mit der Rücknahme bzw. -forderung durch den Verein kann man auch anderst regeln siehe Meerschweinchenhilfe e.V.

Der Paragraph mit dem Einschläfern soll lediglich vor faulen Idioten abschrecken die meinen sie können ihr Tier einschläfern lassen wenns ihnen auf Nerven geht oder sie es nicht mehr wollen. Normalerweise würde ich jederzeit einer Erlösung zustimmen sofern es in Absprache mit dem TA aus zwingenden medzinischen Gründen geschieht. Da muss mich auch kein zukünftiger Halter für vorher anrufen.
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