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Alt 05.07.2008, 13:01   #10 (permalink)
Raupenmama
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insbesondere §3 wäre für mich auch nciht akzeptabel... (und ich spreche hier als Züchter, der regelmässig Tiere abgibt)

wer trauert, denkt wahrscheinlich nciht innerhalb einer Woche daran, den Vertrag rauszusuchen und den ursprünglichen Besitzer zu verständigen, wenn das Tier verstorben ist...

eine Weitergabe unter Verwandten oder innerhalb von Lebensgemeinschaften empfinde ich als akzeptabel- wenn sie dem Wohl des Tieres gilt ( z.b. bei Trennungder partner oder auszug der Kinder, wenn das Tier scih eine andere Bezugsperson als den Vertragspartner ausgewählt hat) nur möchte auch ich zeitnah informiert werden, damit ich die Kontaktdaten in meinen Unterlagen aktualisieren kann.

und schliesslich: WANN ich ein leidendes Tier Euthanasieren lasse, entscheide ICH in Absprache mit meinem TA! da warte ich nciht auf die Genehmigung eines Vereines, dessen Schutzvertrag in irgendeinem Ordner oder irgendeiner Schublade verschwunden ist
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Liebe Grüße von Raupenmama und den TUA-Katzen aus dem Kokon


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