Normalerweise reicht für alles ein Mehrheitsbeschluss; Ausnahmen sind bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen und Stören des einheitlichen Gesamtanblicks (mehr fällt mir gerade nicht ein

).
Die Frage ist nun, ob ein Netz den Gesamtanblick des Hauses stört. Dies hängt oft von den Richtern ab, die das im Extremfall entscheiden müssen - und natürlich davon, was die anderen Nachbarn so haben

.