Nein,
du hast kein Anrecht auf das Tier.
Du hast das Tier wegegeben, weil das Tier sich nach einer Woche noch nciht eingewöhnt hat... das kann ich absolut nicht gutheißen.
Außerdem darfst du selbst mit Schutzvertrag das Tier nicht einfach zurückholen, wenn es dir passt, sondern wenn sie gegen den Schutzvertrag verstösst.
Wenn im Schutzvertrag nicht drinnen steht, dass es ihr Verboten ist, dich zu beleidigen (was ich jetzt einfach mal annehme), hast du auch kein Anrecht auf den das Tier.
Ich frag mich, warum du das Tier weggibst und auf einmal wieder haben willst? Ich denk bei dir ging es ihm nicht gut, wegen der andern Katzen? Warum soll sich das auf einmal ändern?
Ein Tier ist doch kein Gebrauchsgegenstand, den man einfach mal weggeben kann und ihn am nächsten Tag wiederholen kann, wenn man sich es doch anders überlegt.
PS.:
Wieso erinnert mich der Thread an den
MietzMietz das Katzenforum | Katzen & Recht | Katze abgegeben und zurückverlangt weil kein Lebenszeichen kommt 
?