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Alt 29.04.2008, 14:14   #8 (permalink)
aLuckyGuy
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Zitat von KittyNelli Beitrag anzeigen
Grund für solche Verträge: meist kauft eine Baugesellschaft ein Grundstück, bebaut es mit Einfamilienhäusern, kümmert sich um die komplette Erschliessung des gesamten Grundstückes. Bildet Miteigentum am Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Man bekommt einen ideelen Miteigentumsanteil. Das Haus ist dann Sondereigentum, an unbebauten Flächen (Garten und vor dem Haus) hat man ein Sondernutzungsrecht. Gibt noch Gemeinschaftseigentum (gemeinsamer Weg hinter den Gärten).
Ja ja, ist mir schon alles klar.
Aber ich verstehe dennoch nicht was für ein... meiner Meinung nach... völlig überzogenes Anspruchdenken manche Leute haben. Ich betrachte solche Dinge halt immer von einer gewissen realistischen Logig aus. Ich meine, wenn man in einer Mietwohnung mit bsw. 10 Wohnungen wohnt, kann man einerseits nicht Lärm machen wie man will, man kann aber andererseits auch nicht erwarten das es in solch einen Haus immer und zu jeder Zeit so still ist wie auf einen Friedhof. Und wenn ich ein Haus erwerbe, das inmitten einer dicht bebauten Wohnsiedlung liegt, dann kann ich doch nun keine Ansprüche haben die bei weiten über das eigene Grundstück hinaus gehen. Sondernutzungsrecht hin oder her. Ich gehe da auch von mir selber aus. Wenn es mir bsw. nicht passen würde, das ein Nachbar einen Zaun setzt, einen Geräteschuppen baut oder einen Baum pflanzt... na dann hätte ich eben ein anderes Grundstück weit ausserhalb der Stadt ohne direkten Nachbarn kaufen müssen. So einfach ist das.
Sorry... tut hier ja nichts zu Sache aber irgendwie verstehe ich mal wieder das bundesdeutsche Recht nicht.
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Viele Grüsse
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