Frank, es klingt schlimmer als es ist. Als Generationen-Haus m.M. nach nicht geeignet, aber man kann eine zeitlang richtig gut wohnen (sofern man rücksichtsvolle nette Nachbarn hat).
Wegen der "Grenzen" zum Nachbarn auch betreffs Pflanzabstände gelten halt nicht die üblichen Eigentumsgesetze.
Grund für solche Verträge: meist kauft eine Baugesellschaft ein Grundstück, bebaut es mit Einfamilienhäusern, kümmert sich um die komplette Erschliessung des gesamten Grundstückes. Bildet Miteigentum am Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Man bekommt einen ideelen Miteigentumsanteil. Das Haus ist dann Sondereigentum, an unbebauten Flächen (Garten und vor dem Haus) hat man ein Sondernutzungsrecht. Gibt noch Gemeinschaftseigentum (gemeinsamer Weg hinter den Gärten).
Alles klar



Spart wohl Kosten. Ist nicht unüblich gerade bei städtischen Grundstücken.