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Zitat von Noci Der Freiheitsdrang von Katzen wird des Öfteren zum Zankapfel zwischen Nachbarn. Eine generelle gesetzliche Regelung besteht zwar nicht, da Streifzüge aber zur Natur der Katze gehören, sehen die meisten Gerichte die Freigangshaltung von ein bis zwei Katzen als ortsüblich an. |
Ja, aber interessant wäre es mal, was wäre wenn jeder der Nachbarn zwei Katzen hat. Bei 4 Hausnachbarn wären das dann schon 8 Katzen.
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Wird eine Freigängerin auf der Straße angefahren, muss der Halter für Heilungs- und Operationskosten selbst aufkommen. Nach dem Urteil des Amtsgerichtes München vom 06. Juni 2005 (Az. 331 C 7937/05), wo eine Katzenhalterin auf Erstattung der Kosten geklagt hatte, wurde der Autofahrerin recht gegeben. Der Unfall sei unabwendbar gewesen, da kein Autofahrer das Überfahren einer Katze vermeiden könne, wenn diese plötzlich die Straße überquere. Auch nicht in einer Tempo-30-Zone.
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Also ich empfinde diese Regelung ehrlich gesagt als pure Frechheit. Vor allen weil es eine Verallgemeinerung ist, die mit Sicherheit nicht auf jeden Einzelfall zutrifft. Letztendlich ist das ein Freibrief für alle Raser. Typisch Deutschland.